Original von big-B
Du solltest mal ein wenig vorsichtiger mit deinen Rechtsauskünften sein.
1. Übernimmt die Versicherung mit Zusendung der D-Karte nur den allgemeinen Haftpflichtanteil
2. Für alles weitere gibts es bei den Versicherungen die AGB's und die Versicherungs-Vertrags-Bedingungen sowie die zum Vertrag gehörenden Leistungsbeschreibungen.
big-B
ich hatte nur aus eigener erfahrung berichtet und dachte, dass es deshalb bei anderen versicherungen auch so wäre. wenn das nicht so ist, dann sorry für die falschauskunft.
so war es bei mir als ich einen wagen neu kaufte und anmeldete (12/1999):
fax an meine versicherung (HDI) mit dem wortlaut, dass ich einen neuwagen kaufen werde und für diesen eine HP und VK versicherung abschliessen möchte. gleichzeitig hatte ich um zusenden der doppelkarte an den händler gebeten, damit der den wagen zulassen kann.
auf der überführung des wagens (es waren noch keine verträge oder ähnliches von der versicherung bei mir) wurde ich in einen unfall mit mehreren fahrzeugen verwickelt und bekam eine teilschuld. für die schäden an anderen fahrzeugen wollte die versicherung sofort einspringen, für den an meinem auto nicht.
nachdem meine versicherung von meinem RA (zum glück war ich verkehrs--rechtschutz versichert) darauf aufmerksam gemacht wurde, dass durch zusenden der doppelkarte neben der HP auch die VK gültig wurde (beides wurde zuzsammenhängend beantragt und mir wurde nicht mitgeteilt, dass ein abschliessen einer VK abgelehnt wird) ging alles ganz schnell und auch der schaden an meinem wagen wurde beglichen.
lg nico