Neues vom OLG Düsseldorf
...... bin bei der dienstlich bedingten Durchsicht der neuen NJW auf folgenden Beschluss des OLG Düsseldorf vom 24.05.2005 - 20 U 175/04 gestoßen:
Leitsätze:
1.) Bewirbt ein Verkäufer von Autoteilen, insbesondere von Tunigteilen, den Verkauf von Seitenschwellern und Stoßstangen mit dem Hinweis "mit Materialgutachten", werden viele Käufer annehmen, es handele sich um ein "Teilegutachten", das problemlos zur Abnahme der Anbauten durch einen Sachverständigen verwendet werden kann.
2.) Der Hinweis auf ein "Materialgutachten" ist auch deshalb irreführend, weil dieses Gutachten für den Erhalt der Betriebserlaubnis keine wesentliche Hilfe darstellt.
Dies nur kurz zur Info. Nochmals ausgeführt wird auch, dass durch den Anbau solcher potenziell sicherheitsrelevanter Teile die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt !!! Wer die Beklagte war, die laut Beschluss solche Teile über ebay angeboten hat, kann nur spekuliert werden. Leider geht dies aus den Beschlussgründen nicht hervor.
mit anderen Worten Materialgutachten sind wertlos