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Nightrider

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1

Samstag, 13. Februar 2010, 16:26

Anhängekupplung zu hoch

Wer sammelt eigentlich das Brennholz auf das aus meinem Anhänger kullert wenn ich meinen Granny höhergelegt habe?

nicolas-eric

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2

Samstag, 13. Februar 2010, 16:46

Keiner. Du legts die AHK einfach entsprechend tiefer.
Das musst Du eh tun, weil sie Dir ab einer bestimmten Höhe des Kugelkopfes bei der Entragung des Fahrwerks gleich mit ausgetragen wird.
Zitat aus einem Fahrwerksgutachten:

"Bei montierter Anhängerkupplung ist die Höhe der Kupplungskugel zu prüfen (350 -420 mm bei zulässiger Hinterachslast)."

Nightrider

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3

Samstag, 13. Februar 2010, 16:59

8) ich lerne immer mehr dazu - wo zauberst du nur immer die ganzen Details her?

ich hoffe wir treffen uns im Daisys Diner - würde mich freuen



noch ne Frage (wehe du lachst) was is eigentlich n panardstab oder wie das ding heißt?

bezwinger

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4

Samstag, 13. Februar 2010, 17:27

und dann komm ich :-)

das schreiben die da gerne rein , aber ich hab es auch schon mal anders gelesen ..und bis jetzt hatt mir noch keiner das gegenteil gezeigt :ciao


:36: http://up.picr.de/11909694xt.jpg
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nicolas-eric

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5

Samstag, 13. Februar 2010, 17:51

Peter nicht sauer sein, aber was eine Zeitschrift schreibt, ist eine Sache, was in allen Fahrwerksgutachten (egal ob OME, ProComp, Trailmaster, etc.) vom TÜV da rein geschrieben wurde, das ist was ganz anderes.
Dem TÜV geht es nur darum, was im Gutachten steht.

Es gibt nur eine einzige Ausnahme. Dann tragen die einem ein, dass man NUR noch Hänger, mit einer höhenverstellbaren Deichsel ziehen darf. So einer, wie Du ihn hast Peter.

Alles andere mag vielleicht mit gut Glück gelingen. Im Schadensfall bist Du aber immer der Gearschte, weil es trotz Eintragung dem geltenden Recht widerspricht, also nicht gültig ist.

Die Höhe steht auch nicht in der STVZO drin, sondern in irgendeiner DIN Norm für AHKs.


Die Längslenker befestigen die Achse in der vor-zurück Richtung am Wagen. Der Panhardstab macht das in der links-rechts Richtung. Ohne Panhardstab könnte sich die Achse seitlich frei hin und her bewegen.
Wenn man noch nie einen Wagen mit Starrachse hatte, hilft es, sich das mal anzuschauen.

Control Arms = Längslenker
Track Bar = Panhard


bezwinger

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6

Samstag, 13. Februar 2010, 23:14

wenn es nirgends steht dann gib es auch nix !hi und ich denk mal das die in der zeitung sich nicht so einen fehler erlauben können :totlach
:36: http://up.picr.de/11909694xt.jpg
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nicolas-eric

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7

Sonntag, 14. Februar 2010, 10:20

Schon mal Bild gelesen? Die meist verkaufte Zeitung in D? Die schreiben fast nur Mist.

Ohne eine gesetzliche Grundlage würde der TÜV das wohl kaum in ALLE Höherlegungs Fahrwerks Gutachten schreiben.

Aber mir solls egal sein. Ich muss mich mit dem TÜV ja nicht wegen so etwas absabbeln. Hab ja eine Höhenverstellbare AHK.

bezwinger

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8

Sonntag, 14. Februar 2010, 12:14

ja mir ist es auch egal ich hab eine höhenverstellbaren hänger .... :totlach :totlach

aber trotzdem wurde ich das gerne sehn wo es geschrieben steht :-) das es nirgends geschreiben steht :totlach
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nicolas-eric

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9

Sonntag, 14. Februar 2010, 12:23

Das steht geschrieben in diesen DIN Richtlinien. Die gibt es aber nicht im Internet runter zuladen. So hat es mir der TÜVer gesagt.

WG Jeeper

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10

Sonntag, 14. Februar 2010, 12:53

RE: Langeweile?

Wer sammelt eigentlich das Brennholz auf das aus meinem Anhänger kullert wenn ich meinen Granny höhergelegt habe?




Ich habe einfach meine Kupplung an dem Anhänger höher aufgehangen. Habe ein zwei Vierkantrohre ( 100 mm x 50 mm , Dickwandig ) zwischen Deichsel und Kupplung verschraubt. Natürlich auch vernüftige Schrauben verwendet. Alles verzinkt, sieht aus wie original. Beim Tüv bei der normalen Untersuchung keine Probleme. Für meine Kupplung gab es nichts zum umbauen wegen höherlegung :ec028

Aber wenn du mir sagst wo du lang fährst, sammel ich gerne das Holz auf wenn es sich lohnt. :totlach

Gruß Marc

Nach dem langen Winter kann man wieder Holz gebrauchen. !yeah
aktuell: XJ 4,0, Bl. 97, KME Nevo Gasanlage, 235/75/15,Glaspack sonst Originalzustand.
früher:_ Dailydriver: WG 2,7 CRD Limited, Bj. 2002, AHK abnehmbar, 2"Spacer, BF 265/75/16 AT,50 mm SPV.
früher: Trailerqueen: XJ 4,0 Bj. 89, viel höher, 35er MT's , ARB Frontstoßstange mit Winde, 100% StarrLock hinten, TrueTrac vorne,G-Lenkerund Spiralfeder hinten.

bezwinger

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11

Sonntag, 14. Februar 2010, 13:34

So hat es mir der TÜVer gesagt.


siehte wieder nur gesagt ...die haben auch gesagt das ich auf meinen jeep keine anderen reifen fahren darf aber alle anderen haben sie eingetragen und fahren auch damit ...

also ich hab es eingetragen bei mienen xj das er 3 zoll hoher ist und die hängerkuplung wurde nicht ausgetragen ... ich glaub dennen gar nix mehr ... ist mir auch :furz egal
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Sonntag, 14. Februar 2010, 13:41

Da es hier um eine zu hohe Anhängekupplung geht, hab ich den Titel mal geändert.

:zwinker

Das ist eine leidige Sache mit so einer AHK.
Mein TÜV Mensch hat damals nicht akzeptiert, dass bei der zulässigen Hinterachslast die Kugel auf die vorgeschriebene Höhe kam.

Er bot mir an, die AHK aus den Papieren zu entfernen was für mich nicht zufriedenstellend war.

Nun, die AHK ist immernoch eingetragen, wird aber alle 2 Jahre als "geringer Mangel" beanstandet.
Grüßle Klaus
Seriennaher 96er Jeep Cherokee XJ, 4,5" TrailMaster, Prins VSI, 2xARB
www.jeepundco.eu


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13

Sonntag, 14. Februar 2010, 14:00

hab' dasselbe Problem mit einem sehr niedrig bauenden Camp-let gehabt.
Das Problem würde auf dieselbe Art wie beim WG Jeeper gelöst und der TüV ist zufrieden.

Shadow hat auch eine sehr schöne Lösung beim Granny dafür gefunden. Aber das kann er selber erzählen.
Für die Einfachheit der Ausführung, und die Sauberkeit bekommt er von mir eine Eins mit Sternchen!

nicolas-eric

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Sonntag, 14. Februar 2010, 14:06

Für solche Universal AHK Böcke, wie Outdooruwe z.B. hat, gibt es Kugelköpfe in verschiedenen Höhen. So einen hat er nach dem Lift auch verbaut.

heujo

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15

Sonntag, 14. Februar 2010, 14:34

Habe auch nach der Höherlegung vom YPS den Kugelkopf tiefer gelegt und den Wechselbock von Westfalia angebaut.
Geht aber nur bei nem entsprechnendem Lochbild an der AHK.
Somit bin ich wieder auf der Höhe von 42cm für den Kugelkopf.

Das die Sache bei Geländewagen ausgehebelt ist, ist auf alle Fälle OK.
Bei der TÜV Abnahme des Wechselbocks mit der tieferen Kugel hat mich der Tüffer gefragt, warum ich mir die Mühe mache.
Das wäre doch bei GW egal, was es für ne Höhe ist.

Fakt ist, die tiefere Kugel ist keine Pflicht, aber ist besser zum Fahren, speziell wenn die Tandem-Anhänger nutzen willst. Wichtig ist das auch bei sehr langen Anhängern z.B. Wohnwagen oder PKW Transportanhängern, wenn der Anhänger zu schräg steht, schleift er leicht bei Bodenwellen und in steileren Auffahreten.

Zu beachten ist aber immer, was in dem Gutachen vom Fahrwerk steht, ist hier die AHK verboten, wird Sie auch ausgetragen bzw. nur unter der Auflage der 42cm Höhe oder der höhenverstellbaren Deichsel anerkannt!

Gruß
MJ


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vinzenz

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Sonntag, 14. Februar 2010, 16:46

ich jetzt auch noch. Der erwähnte Wert für die Höhe des Kugelkopfes 350 - 420mm über Boden hat ja seinen Sinn. Und es auch irgendwo niedergeschrieben, weis aber nicht mehr wo (würde mich auch verwundern das es dazu keinen verbindlichen Gesetzestext geben würde !) PKW-Anhänger, besonders Tandem laufen an so einer Kugelkopfhöhe sauber, soll heißen beide Achsen des Tandem werden gleichmäßig belastet und das Ende des Hängers tischt nicht bei jeder Bodenwelle auf was bei Höherlegung und mit nach oben strebender Kugel zum laufen auf nur der hinteren Achse führt.

Nun gibt es zwei Möglichkeiten - man passt die Kupplung am Hänger an - mit der Folge das der Hänger nur an dem passenden Auto zu gebrauchen ist; oder man passt die AHK an. Das hat den Vorteil das man eben an der Tanke irgendwo nen Hänger mieten kann.
Letztes nat natürlich den Nachteil das man permanent einen Erdanker spazieren fährt der noch dazu dei Optik versaut

heujo

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17

Sonntag, 14. Februar 2010, 18:45

ich jetzt auch noch. Der erwähnte Wert für die Höhe des Kugelkopfes 350 - 420mm über Boden hat ja seinen Sinn. Und es auch irgendwo niedergeschrieben, weis aber nicht mehr wo (würde mich auch verwundern das es dazu keinen verbindlichen Gesetzestext geben würde !)


Zitat


Nach DIN 74058 muss die Lage des Kuppelpunktes beim Anhänger im Bereich 430 +/- 35mm über der horizontalen Radaufstandsfläche liegen.
Zur Prüfung der Kuppelhöhe muss der Anhänger und das Zugfahrzeug exakt horizontal stehen und voll auf das zulässige Gesamtgewicht ausgeladen sein. Außerdem muss der Reifendruck den Vorgaben des Herstellers entsprechen.


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nicolas-eric

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18

Sonntag, 14. Februar 2010, 18:47

Diese DIN ist aber kein Bestandteil der STVZO, der TÜV benutzt sie aber so.

heujo

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19

Sonntag, 14. Februar 2010, 19:04

Diese DIN ist aber kein Bestandteil der STVZO, der TÜV benutzt sie aber so.


War auch nicht die Aussage...


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